Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern und Tritte regelmäßig durch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 geprüft werden.
Unsere Betreuung und Beratung für Ihr Unternehmen
Für die Prüfung von Leitern und Tritten wurden spezielle Werte ermittelt. Diese Werte sind die Grundlage für Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfung. Außerdem liegt es in der Aufgabe des Arbeitgebers, dass er seine Arbeitnehmer mit speziellen Anleitungen und Hinweisen über die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 informiert, sodass der richtige und sichere Umgang mit den zur Verfügung gestellten Leitern und Tritten garantiert werden kann.
Wie oft sollte die Prüfung wiederholt werden?
Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist durch eine sachkundige Person mindestens 1 Mal jährlich durchzuführen.
An wen richtet sich eine Leiterprüfung?
Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist wichtig für alle Unternehmen, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benutzung ein.
Prüfung durch befähigte Person
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen. Gerade im Falle eines Unfalls ist das vorhandene Prüfsiegel ein Haftungsthema.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.