Prüfung von Lei­tern und Trit­ten nach DGUV Vor­schrift 208-016

Laut Be­trSichV (Be­triebs­si­cher­heits­ver­ord­nung) müssen alle Ar­beits­mit­tel und somit auch Lei­tern und Trit­te re­gelmäßig durch eine Prüfung nach DGUV Vor­schrift 208-016 geprüft wer­den.

Un­se­re Be­treu­ung und Be­ra­tung für Ihr Un­ter­neh­men

Für die Prüfung von Lei­tern und Trit­ten wur­den spe­zi­el­le Werte er­mit­telt. Diese Werte sind die Grund­la­ge für Art, Um­fang und Fris­ten der er­for­der­li­chen Prüfung. Außerdem liegt es in der Auf­ga­be des Ar­beit­ge­bers, dass er seine Ar­beit­neh­mer mit spe­zi­el­len An­lei­tun­gen und Hin­wei­sen über die Prüfung von Lei­tern und Trit­ten nach DGUV Vor­schrift 208-016 in­for­miert, so­dass der rich­ti­ge und si­che­re Um­gang mit den zur Verfügung ge­stell­ten Lei­tern und Trit­ten ga­ran­tiert wer­den kann.

Wie oft soll­te die Prüfung wie­der­holt wer­den?

Die Prüfung von Lei­tern und Trit­ten nach DGUV Vor­schrift 208-016 ist durch eine sach­kun­di­ge Per­son min­des­tens 1 Mal jähr­lich durch­zuführen. 

An wen rich­tet sich eine Lei­ter­prüfung?

Die Prüfung von Lei­tern und Trit­ten nach DGUV Vor­schrift 208-016 ist wich­tig für alle Un­ter­neh­men, die trag­ba­re Lei­tern und Trit­te für ihre Beschäftig­ten be­reit­stel­len oder selbst be­nut­zen. Der Um­gang mit Lei­tern und Trit­ten schließt die Be­reit­stel­lung sowie deren si­che­re Be­nut­zung ein. 

Prüfung durch befähigte Per­son

Unabhängig von den Prüfun­gen durch eine be­auf­trag­te Per­son, müssen Lei­tern und Trit­te min­des­tens alle 12 Mo­na­te von einer sach­kun­di­gen Per­son, auf der Grund­la­ge der Be­triebs­si­cher­heits­ver­ord­nung und der DGUV In­for­ma­ti­on 208-016, geprüft wer­den. Die Prüfer­geb­nis­se sind zu do­ku­men­tie­ren und die Lei­tern und Trit­te sind mit einem Prüfsie­gel zu ver­se­hen. Gera­de im Falle eines Un­falls ist das vor­han­de­ne Prüfsie­gel ein Haf­tungs­the­ma.

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